AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von PFIT

Version 2.0 (September 2016)

Gültigkeit
Gültig für die Bearbeitung von Hufen und alle anderen, direkt mit Huftieren im Zusammenhang stehende Leistungen von PFIT.

Begrifflichkeiten

  • Kunde = Auftraggeber; dieses kann der Eigentümer des Huftieres sein, aber auch eine andere, von ihm beauftragte, geschäftsfähige Person.
  • PFIT = Auftragnehmer; dieser ist Rudy Köhler.

Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der sinnvollen Vereinfachung wird die klassische Schreibweise verwendet: Kunde statt Kunde/in; Auftraggeber statt Auftraggeber/in und Auftragnehmer statt Auftragnehmer/in. Es ist klar, dass stets beide Geschlechter – männlich und weiblich – in gleicher Weise und gleichberechtigt gemeint sind. Diese Sprachregelung gilt für jeden Teil dieser Homepage.

Einleitung
Die AGB sind der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen sich immer die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Kunden und PFIT bewegt. Sie sind identisch mit einem Vertrag, unabhängig davon, ob dieser schriftlich (Unterzeichnung eines ausgedruckten Vertrages oder Auftragsbestätigung per E-Mail oder SMS), mündlich (direkte oder telefonische Auftragsbestätigung) oder durch Erfüllung des Auftrags seitens PFIT (die Erfüllung ist ohne das Einverständnis des Kunden nicht möglich) zustande kommt. Ein Auftrag bedeutet automatisch das Einverständnis des Kunden mit diesen AGB, die dann automatisch in Kraft treten. PFIT setzt die Kenntnis dieser AGB seitens des Kunden bei Vertragsabschluss voraus, ohne gesondert darauf hinweisen zu müssen.

Leistungsvertrag
Nachstehend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführt:

§ 1 Vertragsgegenstand (Auftrag und Leistung)

Der Kunde erteilt hiermit PFIT den Auftrag, nachstehend beschriebene Leistungen am sich in seiner Obhut befindlichen Huftier zu erbringen:

1.1 Name und Kennzeichnung des Huftiers: (das Huftier wird identifiziert)

1.2 Beschreibung der zu erbringenden Leistung: (die gewünschte Leistung wird präzisiert)

1.3 Ist der Kunde nicht der Eigentümer des Huftieres, dann erfolgt die Beauftragung im Namen und im Auftrag des Eigentümers. In diesem Fall versichert der Kunde, diesen Auftrag vom Eigentümer erhalten zu haben. Gibt es keine Hinweise darauf, dass die Beauftragung gegen den Willen des Eigentümers geschieht, dann wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.

1.4 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte am Huftier besitzt. Er bekundet ausdrücklich auch sein Einverständnis zur Anfertigung durch PFIT von Foto- und Filmaufnahmen, die direkt mit der Leistungserbringung zu tun haben, sowie deren anonymisierter, DSGVO-konformen Veröffentlichung.

1.5 PFIT verpflichtet sich, die von ihm angebotene Leistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form, die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

1.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl der zur Aufgabenerfüllung herangezogenen Leistungen bei PFIT. Diese ist berechtigt, im Fall von Verhinderung den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

1.7 PFIT erbringt insbesondere seine erste Leistung in Anwesenheit des Kunden, der das Tier kennt und PFIT die notwendigen Informationen geben kann.

§ 2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,…

2.1 das Huftier rechtzeitig und sauber vorzustellen; rechtzeitig bedeutet unmittelbar nach Ankunft von PFIT;

2.2 PFIT alle bekannten Informationen zu möglichen vom Huftier ausgehenden Gefährdungen, insbesondere für Leib und Leben, mitzuteilen. Für alle aus einem Informationsdefizit seitens des Kunden sich ergebenden Schäden haftet dieser in vollem Umfang;

2.3 für das entsprechende Umfeld zu sorgen und die fachgerechte Leistungserbringung zu ermöglichen. Insbesondere muss der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll, ausreichend groß – mind. aber 3 x 3 Meter, bei „schwierigen“ Huftieren entsprechend größer – und frei von scharfkantigen oder anderen gefährlichen Gegenständen sein, um Verletzungen für Mensch und Tier zu vermeiden. Der Platz soll trocken und sauber sowie ausreichend beleuchtet sein;

2.4 die Sicherheit der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenstände zu gewährleisten, indem er einerseits für eine fachgerechte Anbindung bzw. Sicherung des Huftieres sorgt und andererseits wirkungsvoll verhindert, dass unbefugte Personen sich dem Huftier bzw. dem Arbeitsbereich auf unzumutbare Weise nähern. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern rund um das Huftier muss gewahrt bleiben.

Kann die Leistung nicht erbracht werden, weil der Kunde seinen o.g. Pflichten nicht nachgekommen ist, dann kann PFIT eine Aufwandsentschädigung maximal in Höhe des Auftragswertes verlangen.

§ 3 Ort und Zeitpunkt

3.1 Kunde und PFIT erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten vereinbarten und bestätigten Ort und Zeitpunkt.

3.2 Eine Stornierung oder Änderung des Orts oder des Zeitpunkts ist nur mit der Bestätigung der Gegenseite gültig und muss mindestens 24 Stunden vorher schriftlich erfolgen.

3.3 Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,0 Stunden akzeptiert werden.

3.4 Terminänderungen müssen mind. 24 Stunden vorher kommuniziert werden. Kurzfristigere Terminänderungen bedürfen des beiderseitigen Einverständnisses.

3.5 Der Vertrag kann vom Kunden nur aus wichtigem Grund in beidseitigem Einvernehmen gekündigt werden. In diesem Fall muss der Kunde alle bis dahin von PFIT erbrachten Leistungen bezahlen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.6 Die Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn PFIT an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Die Einhaltung von Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Leistungszeit unterbrochen.

Sollte PFIT bei einem von beiden Seiten vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes, welcher vom Kunden zu verantworten ist, seine Leistungen nicht erbringen können, dann kann PFIT eine Aufwandsentschädigung maximal in Höhe des Auftragswertes verlangen. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit (z.B. langer Stau auf der Autobahn oder Straße).

§ 4 Abnahme

4.1 Die vertragsmäßig erbrachte Leistung wird von PFIT sofort nach Beendigung zur Abnahme bereitgestellt.

4.2 Der Kunde führt daraufhin eine Abnahme durch. Erweist sich die erbrachte Leistung als mangelfrei, erklärt dieser die Abnahme. Eine Nutzung der erbrachten Leistung durch den Kunden, gleichgültig ob ganz oder teilweise, ist mit der Abnahme gleichzusetzen. Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, ist PFIT verpflichtet, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen. Nimmt der Kunde das Werk nach dessen Bereitstellung zur Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels oder Schadens nicht ab, gilt das Werk mit Ablauf von 10 Kalendertagen seit der Bereitstellung als abgenommen.

4.3 Ist der Kunde zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben.

§ 5 Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die auf der zum Zeitpunkt der Leistungsvereinbarung gültigen Preisliste angegebenen Preise. Diese Preise sind dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt. Etwaige Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit und können von PFIT jederzeit widerrufen werden.

5.2 Leistungen, die notwendigerweise oder auf Wunsch des Kunden erbracht werden, aber in diesem Vertrag nicht aufgeführt sind, werden gesondert abgerechnet.

5.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Erbringen der Leistung ohne Abzug in bar fällig.

5.4 Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach Absprache vor der Leistungserbringung auf ein von PFIT angegebenes Konto möglich. Diese hat binnen 10 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen.

5.5 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen und bei Zahlungsverzug, ist PFIT berechtigt, die Ausführung von Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder Vorliegen angemessener Sicherheitsleistungen zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist PFIT berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben PFIT vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

5.6 Kann eine Leistung aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung dem Kunden trotzdem in Rechnung gestellt.

§ 6 Ende des Werkvertrages

6.1 Mit der Abnahme und der Zahlung endet dieser Leistungsvertrag.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1 PFIT übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 10 Tagen.

7.2 PFIT haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Haftung von PFIT beschränkt sich auf die fachgerechte und technisch korrekte Ausführung der vereinbarten Leistung. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt und verjähren unmittelbar nach der Abnahme.

7.3 Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen von PFIT über die Nutzung oder Haltung des Huftiers nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde. Ebenso aufgrund falscher oder unzureichender Auskünfte des Kunden über den tatsächlichen Zustand des Huftieres, selbst dann, wenn dieser dem Kunden nicht bekannt sein sollte.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Huftiers, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind, unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Kunden.

7.5 Ein Mangel muss PFIT sofort bei der Abnahme bekannt gegeben werden. PFIT ist berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen, insofern keine Notwendigkeit einer veterinärmedizinischen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder seitens PFIT trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden verweigert wurde, steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

7.6 Ein Schaden muss PFIT sofort bei der Abnahme gemeldet werden. Es muss PFIT, einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.

7.8 Trifft PFIT keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung der vereinbarten Leistung, so kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen.

7.9 Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

7.10 Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

7.11 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, haftet PFIT nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von PFIT.

7.12 In allen anderen Fällen haftet PFIT nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

7.13 PFIT haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Ebenso wenig haftet PFIT für Schäden am Tier, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch Dritte – Mensch oder Tier – zugefügt wurden.

7.14 PFIT haftet nicht dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe bestimmte Ergebnisse nicht erzielt werden können.

7.15 PFIT haftet insbesondere nicht in unverschuldeten Fällen von Schäden an Huftieren, die beispielsweise verursacht werden durch eine mangelhafte Beschaffenheit des Hufhorns, ausgebrochene Tragränder, lose und hohle oder sehr dünne Hornwände; durch Unruhe, Widerspenstigkeit der Tiere während der Hufbearbeitung oder nicht „schmiedefromme“ Tiere; durch Erschrecken der Tiere während der Hufbearbeitung durch nicht vorherzusehende Ursachen (Straßengeräusche, Menschen, andere Tiere, Gewitter, usw.). PFIT kann nicht für die sich aus der Hufbearbeitung ergebende Verschlechterung der Bewegung oder Körperhaltung des Huftieres haftbar gemacht werden, wenn dieses schon zuvor einen pathologischen Zustand aufweist.

§ 8 Allgemeines

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

8.2 Es gilt deutsches Recht. Rechtsgrundlage sind das deutsche BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das deutsche HGB (Handelsgesetzbuch).

8.3 Gerichtsstand ist der Sitz von PFIT, also 42857 Remscheid (Deutschland).

8.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.5 Ein rechtlich unwirksamer Bestandteil dieses Vertrags wird seitens beider Parteien unverzüglich durch einen gültigen Bestandteil ersetzt, der dem rechtlichen sowie wirtschaftlichen Inhalt des unwirksamen Bestandteiles am Nächsten kommt.

8.6 Vertragsanlagen werden Bestandteil dieses Grundvertrages wenn PFIT dieses schriftlich bestätigt.

8.7 Der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesem Vertrag hat ausschließlich über die Kontaktdaten und Adressen der Vertragspartner – Kunde und PFIT – zu erfolgen.

8.8 Mit der beidseitigen Unterzeichnung wird dieser Vertrag rechtsgültig.

8.9 Im Fall einer mündlichen Vereinbarung wird davon ausgegangen, dass dem Kunden der Inhalt dieses Vertrags in vollem Wortlaut bekannt ist, was dieser vorab bestätigt.

8.10 Die Ausführung von Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Von diesem Vertrag abweichende Bedingungen des Kunden sind kein Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von PFIT ausdrücklich schriftlich anerkannt.

8.11 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieses Vertrages durch den Kunden anerkannt.

8.12 PFIT hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8.13 Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt sind.

8.14 Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch immer der schriftlichen Form und werden nicht als solche besonders gekennzeichnet.

Die Natur ist der einzige objektive Maßstab, den wir haben. Wer sich daran orientiert, kann nicht irren!

(Rudy Köhler)